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Mehrfamilienhaus kaufen in Kroatien

Wollen Sie Ihr Mehrfamilienhaus in Kroatien in Eigentumswohnungen aufteilen, können Sie gegenüber dem Grundbuchamt erklären, dass mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer Wohnung oder an Räumen, die nicht zu Wohnzwecken bestimmt sind, verbunden ist.

Mit anderen Worten: Sie legen fest, welcher Miteigentumsanteil zu welcher Wohnung gehört. Dieses Schriftstück ist die „Teilungserklärung“.

Teilungserklärung: Das muss jede Wohnung haben
Wie groß die Miteigentumsanteile sein sollen, ist nirgends gesetzlich geregelt. Das steht in Ihrem freien Ermessen.

Zwingend vorgeschrieben ist lediglich, dass das Wohnungseigentum immer mit einem Miteigentumsanteil an den gemeinschaftlichen Flächen verbunden ist.

Die Unterscheidung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum hat in der Praxis insbesondere Auswirkungen auf Instandhaltung und Instandsetzung der Wohnanlage, bauliche Veränderungen innerhalb der Wohnanlage, Verteilung der Lasten und Kosten, Gebrauchs- und Nutzungsregelungen und Versicherungsfragen.

Achtung: Es ist nicht erforderlich, dass das gesamte Haus in Sondereigentumsräume aufgeteilt wird.

Üblicherweise gehören zum Sondereigentum nicht nur die Wohnung selbst, sondern auch noch weitere Räume, wie beispielsweise ein Kellerraum, ein Raum auf dem Dachboden oder auch eine Garage.

Zweckmäßigerweise orientieren Sie sich dabei an den Gegebenheiten, die Sie im Miethaus antreffen.

Das bedeutet, dass beispielsweise der Wohnung im zweiten Obergeschoss rechts jener Kellerraum zugeordnet wird, der mietvertraglich dem gegenwärtigen Mieter dieser Wohnung überlassen ist.

Sind dagegen Kellerräume vorhanden, aber nicht an die Mieter überlassen, können Sie beispielsweise in der Teilungserklärung vorsehen, dass diese Räume bewusst keiner Wohnung zugeordnet werden, sondern in das Gemeinschaftseigentum übergehen.

Eine Höchst- oder Mindestzahl von Wohnungseigentümern ist ebenfalls nicht vorgeschrieben.

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